Die Abschleppversicherung (auch Hakenlastversicherung genannt) schützt Abschlepp- und Bergungsunternehmen bei der Erfüllung ihrer Aufträge innerhalb Deutschlands vor Schadenersatzansprüchen, die aufgrund von Beschädigung und / oder Verlust der geborgenen oder abgeschleppten Güter an sie gestellt werden.

Panne und Warndreieck - eine Abschleppversicherung schützt das Kundenfahrzeug

Ist Ihr Kfz-Betrieb auch gewerblich als Abschleppunternehmen oder als Unternehmen mit sogenannten Straßendienstverträgen tätig und werden dabei gegen Entgelt für Dritte innerhalb der Bundesrepublik Deutschland Bergungs- und Abschleppaufträge von Kraftfahrzeugen durchgeführt, so haftet Ihr Kfz-Betrieb für Schäden aus den Aufträgen. Da bei Bergungs- oder Abschlepp-Transporten oft erhebliche Werte bewegt werden, sollte diesem Versicherungsschutz besondere Beachtung zukommen.

Sie können in Ihrer Abschleppversicherung Sonderziehungsrechte (SZR) vereinbaren. Was es damit auf sich hat und warum diese im Schadensfall sehr wichtig für Sie sind, erklären wir Ihnen gerne persönlich. Zögern Sie nicht, wir erstellen gerne ein Angebot für Ihr Abschleppunternehmen: Telefon: 06403 60999-0


Eine Versicherung für Ihren Kfz-Betrieb muß nicht teuer sein. Eine Verkehrshaftungsversicherung (Hakenlastversicherung für Deutschland) für ein Abschleppfahrzeug kostet ab 624,75 Euro jährlich inklusive Versicherungssteuer. Für mehrere Abschleppfahrzeuge kann die Prämie für die Abschleppversicherung je Fahrzeug noch geringer ausfallen.

Was ist versichert bei einer Abschleppversicherung?

  • Güter- und Güterfolgeschäden
  • Vermögensschäden
  • Bergungs- und Vernichtungs- oder Beseitigungskosten

Es gelten grundsätzlich die Bedingungen, die Versicherungssummen und Selbstbeteiligung des jeweiligen Versicherers.

Wie hilft mir die Abschleppversicherung im Schadensfall?

Der Versicherungsschutz umfasst die Prüfung,
a) ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadensersatz besteht,
b) die Wiedergutmachung des Schadens in Geld, wenn der Anspruch begründet ist oder
c) die Abwehr unbegründeter Ansprüche. Ersetzt werden dann auch die Rechtsverteidigungskosten.

Bekomme ich eine Bestätigung für die Behörden?

Es ist selbstverständlich, daß für Sie von der Versicherungsgesellschaft eine Versicherungsbestätigung (Nachweis über Versicherungsschutz) für das Bundesamt für den Güterverkehr (BAG), bzw. andere Behörden ausgestellt wird.

Warum über Martens & Prahl versichern?

Seit vielen Jahren hat sich die Martens & Prahl Versicherungskontor Gießen GmbH auf den Versicherungsschutz für Kfz-Betriebe spezialisiert. Martens & Prahl in Gießen bietet exklusive Konzepte und optimalen Versicherungsschutz für Autohändler, Autohäuser, Kfz-Werkstätten, Reifenhändler, Karosserie- & Lackierbetriebe und Kfz-Aufbereiter, unter anderem auch sogenannte Multirisk-Policen (mehr Informationen hier). Über eine Multirisk-Police könnten Sie beispielsweise Ihr Abschleppfahrzeug ohne Mehrprämie mitversichern.